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   VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18   

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VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18 (https://dejure.org/2020,52963)
VG Halle, Entscheidung vom 25.11.2020 - 5 A 157/18 (https://dejure.org/2020,52963)
VG Halle, Entscheidung vom 25. November 2020 - 5 A 157/18 (https://dejure.org/2020,52963)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Dem Landesgesetzgeber ist insoweit eine Frist zur Umsetzung der sich aus Randnummer 16 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - ergebenden Vorgaben bis zum Ende der 8. Legislaturperiode zu gewähren (dazu nachstehend unter 2.).

    Hat der Vergleich der Bewerber im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG regelmäßig vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, müssen die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dieser Beurteilungen vom Gesetzgeber bestimmt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris, Rn. 16).

    Die Regelung bleibt weit hinter der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. September 2020 - 2 C 2.20 - a.a.O., Rn. 17) den Anforderungen genügenden Regelung des Landes Nordrhein-Westfalens zurück.

    Eine rechnerische Ermittlung des Gesamtergebnisses einer Beurteilung ist indes nur möglich, wenn dies vom Richtliniengeber selbst in den Beurteilungsrichtlinien vorgegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris, Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Wann Beurteilungsrichtlinien - insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Bewertungsmerkmale - hinreichend differenziert sind, kann nicht generell festgelegt werden, sondern beurteilt sich nach der jeweiligen Ausgestaltung der Beurteilungsrichtlinien im konkreten Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris, Rn. 11).

    Art. 33 Abs. 2 GG gibt die Gewichtung einzelner Merkmale nicht vor; sie ist Sache des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - juris, und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Denn maßgebend ist allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. März 2006 - 1 L 1/06 -).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien über die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung und sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7.99 - juris, und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 - juris).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Zwar besteht für die Ermittlung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung kein (generelles) "Arithmetisierungsverbot"; eine gleiche Gewichtung von Einzelmerkmalen bei der Bildung der Gesamtnote ist möglich und zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris, Rn. 64 ff.).
  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Art. 33 Abs. 2 GG gibt die Gewichtung einzelner Merkmale nicht vor; sie ist Sache des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - juris, und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Art. 33 Abs. 2 GG gibt die Gewichtung einzelner Merkmale nicht vor; sie ist Sache des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - juris, und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Dienstliche Beurteilungen sind als Vergleichsgrundlage für eine Bewerberauswahl geeignet, wenn sie inhaltlich aussagekräftig sind, das heißt die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - juris, Rn. 20, und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris, Rn. 46; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Verfassungswidrige Vorschriften sind dann ausnahmsweise weiter anzuwenden, wenn bei ihrem Wegfall ein Zustand eintritt, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist, als der bisherige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Soweit der Dienstherr Richtlinien über die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung und sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - juris, vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 7.99 - juris, und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 6.98 - juris).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2020 - 5 A 157/18
    Als wesentlich sind also Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - juris, Rn. 52).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

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